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Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stellt die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen vor bedeutende Herausforderungen. Dies begründet sich nicht nur aus dem gesetzten rechtlichen Rahmen des OZG selbst, sondern darüber hinaus aus der Einhaltung bestehender und zu erwartender Gesetze. In der Begründung des Gesetzgebers, findet sich die digitale Verwaltungsmodernisierung Deutschlands. Selbige kann nur erreicht werden, wenn parallel zu den technischen Aspekten das Potential völlig neu gedachter digitalisierter Prozesse ausgeschöpft wird. Der OZG Umsetzungskatalog umfasst 575 Fachverfahren, die als Verwaltungsleistungen online angeboten werden müssen.
Mit der Nutzung sicherer elektronischer Identitäten und Kommunikationskanäle bietet sich die Chance Verwaltungsleistungen umfangreich zu automatisieren und einen vertrauenswürdigen Austausch zwischen Bürger und Unternehmen mit den Verwaltungen zu gewährleisten. Das gleiche trifft für den automatisierten Datenaustausch zwischen Systemen (m2m) innerhalb der Verwaltungen zu.
In der Praxis des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sind solche Szenarien mit dem SAFE-Verzeichnisdienst und den besonderen elektronischen Postfächern für Behörden, Notare und Rechtsanwälte bereits heute im Einsatz. Ein wertvoller Erfahrungsschatz, der auch für die Umsetzung des OZG nutzbar ist.
Ein zentraler Baustein zum Ausschöpfen der Digitalisierungspotenziale wird neben der Verwendung sicherer Identitäten vor allem die sichere und standardisierte Kommunikation sein. Hierbei kommt dem orchestrierten Zusammenspiel von Komponenten wie XTA 2, OSCI, DVDV eine zentrale Rolle zu.
Erfreulicherweise wird im Gesetz die Einhaltung der IT-Sicherheit „für alle Stellen“ verbindlich festgeschrieben. Da eine Veränderung durch Landesrecht explizit ausgeschlossen wird, empfehlen sich für Verwaltungen als Arbeitsgrundlage der BSI-Grundschutz und die Implementierung der Informationssicherheit als Prozess im Sinne eines Informationssicherheits- Management-Systems (ISMS).
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Leitfaden |
OZG Maßnahmenkatalog fristgerecht umsetzen